Abbildung: Das Wunderbarliche Gut in seinem herrlichen Ostensiorium. In der Hostenkapsel ist oben die blutrote hl. Hostie, darunter die weiße Wachshülle sichtbar.
Die Geschichte des Wunderbarlichen Gutes ist eine sehr ruhmvolle. Sie läßt sich von der heutigen Zeit bis zu ihrem Ursprung hinauf mühelos und ohne Unterbrechung zurückverfolgen an Hand der vielen Zeugnisse in Büchern und Schriften, in Tatsachenberichten und Urkunden. Aus der immerhin bedeutenden Literatur sind heute noch die beiden zuletzt erschienenen Abhandlungen über das Wunderbarliche Gut, die eine von Leopold Riedmüller: "Geschichte des Wunderbarlichen Gutes in der Dominikaner- und Wallfahrtskirche zum Heiligen Kreuz in Augsburg" Augusburg 1938, Buchhandlung M. Seitz, die in 1. Auflage 1899 zum 700jährigen Jubiläum des Wunderbarlichen Gutes erschienen ist, und die andere von Jos. Karl Oblinger "Das Wunderbarliche Gut bei Hl. Kreuz in Augsburg, verherrlicht durch die Kunst von acht Jahrhunderten", eine Festschrift zum 200jährigen Jubiläum des Freiwilligen Liebesbundes zu Ehren des Wunderbarlichen Gutes, Augsburg (1927) bei Haas & Grabherr, weit verbreitet. Beiden Büchlein zugrunde liegt aber die begeisterte und überzeugende Verteidigungsschrift von Siegismund Welzhofer, dem Regularchorherrn und Prediger bei Hl. Kreuz: "Die wesentliche Gegenwart Jesu Christi in der wunderthätigen heiligen Hostie, sogenannten wunderbarlichen Gute, beym Hl. Kreuze in Augsburg, in einer historischtheologischen Zeitschrift auf das sechste Säkularjahr der nämlichen wunderthätigen Hostie den Unwissenden erklärt, den Zweifelnden erörtert, den von Vorurtheilen eingenommenen hartnäckigen Widersprechern bis zur Überzeugung dargestellt und mit XXIV Beylagen beurkundet" gedruckt mit Röslschen Schriften 1799. Das eigentliche Anliegen dieses kleinen Werkes ist der Nachweis der wesentlichen Gegenwart Jesu Christi im Wunderbarlichen Gut zu Hl. Kreuz, der besonders aus der fast ununterbrochenen oberhirtlichen Anerkennung der göttlichen Verehrung des Wunderbarlichen Gutes von Seiten des Klerus und des Volkes und aus den vielen Wunderzeichen, die auf Grund dieser Verehrung geschahen, geführt wird. Welzhofer, der die ganze damals vorhandene Literatur über diesen Gegenstand benutzt und in seiner Schrift verarbeitet hat, wendet dabei die für einen solchen Nachweis einzig mögliche historische Methode an und stützt sich immer und überall auf unzweifelhaft authentische Urkunden, die ihm zu seiner Zeit noch zum größten Teil, - ein beträchtlicher Teil war bei dem großen Brand des Hl. Kreuzklosters 1314 mitverbrannt, - zur Verfügung standen. Die eben genannten Abhandlungen über das Wunderbarliche Gut benutzen wir in der Hauptsache als Vorlage für diese Festschrift.
Die Geschichte des Wunderbarlichen Gutes aber ist folgende:
Eine Augsburger Frau hatte im Jahre 1194 gleich nach dem Empfang des allerheiligsten Altarsakramentes die hl. Hostie heimlich aus dem Mund genommmen und in Wachs eingeschlossen zu Hause 5 Jahre lang aufbewahrt. Ob des furchtbaren Gottesraubes von Gewissensbissen gequält, beichtete sie im Mai 1199 ihre unselige Tat dem Chorherrn und damaligen Propst von Hl. Kreuz, Berthold, und übergab ihm freiwillig die in Wachs eingeschlossene Hostie. Probst Berthold, "maßen seiner Einsicht und Rechtschaffenheit von jeher berühmt und als der frömmste, von Sitten und Verdiensten bewährteste Mann und wahrer Priester gepriesen", öffnete das Wachs ein wenig am Rande und fand die hl. Hostie auf wunderbare Weise verändert. Sie zeigte sich "in dünner, fleischförmiger und einem roten Faden ähnlicher Gestalt". Das Wachs von beiden Seiten ablösend fand der Probst den Leib des Herrn "gleichsam in zwei Teile gepalten, aber mit einigen Äderchen wie mit Banden zusammenhängend". Voll Erstaunen über das Geschaute, aber auch mit kritischer Zurückhaltung ging er mit sich zu Rate, "ob er die ganze Sache unterdrücken und in ein ewiges Stillschweigen einhüllen oder an die Öffentlichkeit bringen sollte." Auf den Rat seiner Kapitulare aber berichtete er gewissenhaft den Vorfall dem damaligen Augsburger Bischof Udalskalk, der sofort die ganze Angelegenheit überprüfte und "nach reifbeschehener Überlegung" die wieder in das Wachs eingeschlossene Hostie "unter Beteiligung der Geistlichkeit und des ganzen Volkes mit größter Ehrerbietung" in die Domkirche übertragen ließ. Dort geschah es dann, daß die zur Verehrung ausgesetzte hl. Hostie unter der Wachshülle von Ostern bis zum Fest des hl. Johannes des Täufes "vorzüglich während der hl. Messe vor den Augen aller so stark wuchs und anschwoll, daß sich das Wachs von selbst völlig ablöste". Beide Teile, die blurote hl. Hostie und das Wachs gesondert, schloß der Bischof in ein Kristallgefäß ein und ließ, "eines gar großen Wunders sicher", die hl. Hostie in feierlicher Prozession nach Hl. Kreuz zurückbringen, wo sie nunmehr als das "Wunderbarliche Gut" seit Jahrhunderten schon verehrt und angebetet wird.
"Zum Gedächtnis einer so außerordentlichen und denkwürdigen Tatsache" wurde in Hl. Kreuz ein besonderes "Fest des Wunderbarlichen Gutes" mit eigenem Meßformular, Chorgesang und die Chorherren von Hl. Kreuz verpflichtenden eucharistischen Tagzeiten - jeweils für den 11. Mai jeden Jahres - angeordnet und durch ein besonderes bischöfliches Dekret vom 15. Mai 1199 Hl. Kreuz zur Pfarrkirche erhoben. Das Fest des Wunderbarlichen Gutes am 11. Mai wurde seit dem 13. Jahrhundert auch in der Kollegiatskirche St. Moritz, seit 1485 in der Klosterkirche St. Georg, vom Jahre 1496 ab in der Domkirche und seit 1639 in der ganzen Diözese Augsburg eingeführt und gefeiert.
"Allenthalben redete man von der neuerrichteten Pfarrkirche, aber noch mehr von der Ursache ihrer Erhebung. Die Andacht begann, das Vertrauen wuchs, Besuchung und Anbetung wurden häufig wiederholt", berichet Welzhofer weiter in der Geschichte des Wunderbarlichen Gutes. Es waren vor allem die wunderbaren Krankenheilungen, die so gewaltig auf die Gläubigen einwirkten, daß die Gelübde, Wallfahrten und Opferspenden immer zahlreicher und größer wurden. In den nächsten Jahren wuchs die Zahl der Wallfahrer nach Hl. Kreuz schon auf jährlich über 30'000 an. "Der Ruf unserer hl. Hostie durchflog nämlich allmählich auch die benachbarten Provinzen und besonders die gegen Osten gelegenen Bistümer." Die Bischöfe von Salzburg, Regensburg, Passau, Gurk, Seckau und Lavant kamen im Laufe der Jahre nach Hl. Kreuz in Augsburg, um das Wunderbarliche Gut zu sehen und zu verehren und verliehen nach Gutheißung des Augsburger Bischofs nach damaligem Brauch Ablässe für den 11. Mai und für andere Tage des Kirchenjahres, besonders für das Osterfest, "als gültig für alle künftige Zeiten". Ebenso verlieh der päpstliche Kardinallegat Markus, der im Mai 1474 in Augsburg weilte, allen Besuchern von Hl. Kreuz am 11. Mai einen Ablaß von 100 Tagen. "Alles erkannte, alles glaubte, alles benedeite den Wundergott, das wunderbare Sakrament, das wunderbarliche Gut!" - ruft Welzhofer begeistert aus.
Bis in die Mitte des 15. Jahrhunderts wird auch von keinem Zweifel oder Widerspruch gegen das Wunderbarliche Gut berichet. Da setzte kirchlicherseits, namentlich durch Nikolaus von Cues, der von 1450 - 1452 Deutschland und die Niederlande als päpstlicher Legat und Kreuzzugsprediger gegen die Türken bereiste, auch eine gründliche Reform der kirchlichen Zustände ein. Nikolaus von Cues hatte es vor allem auf die zahlreichen Wallfahrtsorte abgeseheh wo bei der vielfach ungesunden Frömmigkeit und Wundersucht jener Zeit viel Mißbrauch mit unechten, gefälschten oder fragwürdigen Reliquien und auch mit Bluthostien, deren es im deutschen Sprachgebiet allein damals gegen 100 gab, getrieben wurde. Solche an bestimmte Brotsgestalten gebundene Hostienlegenden traten, besonders auch in Südbayern, gerade gegen 1200, also zur Entstehungszeit auch der Wallfahrt zum Wunderbarlichen Gut in Augsburg Hl. Kreuz, auf und erreichten um 1300 ihren Höhepunkt. Historsich gehen diese Hostienlegenden zurück auf das sog. "Erbärmdebild", ein wohl schon aus dem Orient stammendes, im Zusammenhang mit der deutschen Mystik sehr beliebt gewordenes Bildmotiv, Christus darstellend als Schmerzensmann, mit Dornenkrone und Mantel oder Lendenschurz, - u. zw. nachweislich schon verbunden mit der Idee eines eucharistischen Verwandlungswunders, wie Christus auch schon Papst Gregor d. Gr. (590-604) bei der Feier der hl. Messe erschienen sein soll. Eine solche Darstellung "Christi in der Erbärmde", des dorngekrönten Leidensmannes und Kelterteters, findet sich auch in dem für das Wunderbarliche Gut in Hl. Kreuz eigens verfertigten und im Laufe der Jahrhunderte immer weiter ausgebauten, äußerst kunst- und wertvollen Ostensorium, u. zw. unter der Kreuzblume des von dem Augsburger Goldschmied Jörg Seld (1454-1527) verfertigten Ostensoriumtürchens.
Es wird nun nichts berichtet, ob der päpstliche Legat seiner Zeit auch in Augsburg Hl. Kreuz gewesen ist. Zu Wilsnack in der Mark Brandenburg, wo zwei blutende Hostien durch große Wallfahrten verehrt wurden, trat er jedenfalls, - wenn auch umsonst, gegen diese Verehrung auf, weil er einen Betrug dahinter sah. Im übrigen hielt Nikolaus von Cues mehrere Synoden zur Abstellung solcher kirchlichen Mißbräuche ab, so 1451 eine Provinzialsynode zu Mainz, an der auch der damalige Bischof von Augsburg, Kardinal Petrus von Schaumburg, teilnahm. Diese Synode verfügte die Beseitigung "der veränderten Hostien und geröteten Linnen". Damit waren offenbar solche "Heiligtümer" gemeint, deren Echtheit nicht, oder doch nicht sicher, nachgewiesen werden konnte. Auf das Wunerbarliche Gut in Hl. Kreuz zu Augsburg wurde jedenfalls dieser Beschluß vom Augsburger Bischof, der die Anordnungen der Mainzer Synode in einer eigenen Diözesansynode zu Augsburg am 10. Mai 1452 zu halten befahl, nicht angewandt. Er erteilte vielmehr am 4. Okt. 1456 den Besuchern der Hl. Kreuzkirche für bestimmte Feste einen Ablaß von 100 Tagen. Trotzdem erhoben sich gegen Ende des 15. Jahrhunderts erfolgreiche Widersprüche gegen die Echtheit des Wunderbarlichen Gutes, zunächst von mehr privater Seite, indem anscheinend durch Hetzblätter gegen die Verehrung der hl. Hostie in Hl. Kreuz angegangen wurde. (Der Chronist schreibt, daß "unbekannte Leute bald auf diese, bald auf jene Bank einen Wisch hinwarfen, der einen üblen Geruch von sich gab".) Wie eine "Krebskrankheit" fraß dieser Widerspruch allmählich weiter um sich. "Das Heiligtum begann zu schwinden", steht klagend in den Klosterannalen geschrieben, "wurde nur mehr für eine Reliquie gehalten und nicht mehr 'Sakrament', sondern nur noch 'Heilig Gut' genannt." Anscheinend wurde damals schon das Wunderbarliche Gut zu den Reliquien in den Kirchenschatz von Hl. Kreuz getan. Der Augsburger Bischof Friedrich II. von Zollern berief jedoch 1486 seinen berühmten Lehrer, Dr. Geiler von Kaisersberg von Straßburg nach Augsburg, um dessen Urteil über den vorliegenden Streitfall zu hören. Geiler predigte, wahrscheinlich 1489, in Augsburg über das Wunderbarliche Gut und empfahl, an der wirklichen Gegenwart Christi in der wunderbaren Hostie festzuhalten. Infolgedessen gestattete Bischof Freidrich wieder die Anbetung derselben. Bald darauf brach jedoch "ein Sturmwetter los, welches gräßlich zu brausen anfing". Der Chorvikar und damalige Domprediger Benhard Stunz hielt im Jahre 1491 während der Fronleichnamsoktav die üblichen Abendpredigten im Hohen Dom. "Er stellte sich", schreibt der Chronist, "an die Spitze der Pharisäer und predigte auf den Dächern ,was man insgeheim schon abgedroschen hatte". Stunz behauptete nämlich in der Freitagabendpredigt, es seien nur Gedichte, Fabeln und Altweibermärchen, was sich mit dieser Hostie zugetragen haben soll. Keinesfalls dürfe man sie zur Anbetung aussetzen, weil Christus in ihr nicht gegenwärtig sei. Derartige Behauptungen brachte er auch an den folgenden Abenden auf der Domkanzel vor. Das Volk geriet in große Aufregung, viele begannen an der Echtheit des Wunderbarlichen Gutes wieder zu zweifeln, die meisten aber blieben standhaft. Der damalige Propst von Hl. Kreuz, Vitus Fackler, machte eine gerichtliche Anzeige beim Augsburger Bischof und bat um Untersuchung des Wunderbarlichen Gutes. Stunz wurde als Domprediger abgesetzt und aus der Stadt verwiesen. Aber auch das Wunderbarliche Gut durfte bis auf weiteres nicht mehr zur öffentlichen Anbetung ausgesetzt werden, sondern wurde, in eine hölzerne Kapsel verschlossen, abermals bei den übrigen Reliquien von Hl. Kreuz verwahrt. Bischof Friedrich hatte schon eine Untersuchung des Wunderbarlichen Gutes veranlaßt, als 1492 der päpstliche Legat und Inquisitor Dr. Heinrich Institoris aus dem Dominikanerorden in Augsburg eintraf. Dieser interessierte sich sofort - schon als Inquisitor - für die wunderbare Hosite und war willens, ihre Echtheit oder Unechtheit nach menschenmöglichem Wissen und Können festzustellen. Zunächst reiste er nach Ingolstadt, um an der dortigen Universität das Urteil und ein Gutachten der theologischen Fakultät einzuholen. Da die Ingolstädter Theologen für die Verehrung des Wunderbarlichen Gutes entschieden, setzte sich auch Heinrich Institoris 1493 in 36 Predigten zuerst in Hl. Kreuz, dann im Dom und schließlich - wegen des anwesenden Zulaufs der Gläubigen - auf dem Fronhof "ebenso eifrig als bündig" für die Anbetung des Wunderbarlichen Gutes ein. Zur selben Zeit hatte aber der ehemalige Domprediger Bernhard Stunz auf die Bitten seiner Freunde wieder nach Augsburg zurückkehren dürfen. Er nahm den Kampf gegen die Anbetung des Wunderbarlichen Gutes von neuem auf, wenn auch ohne großen Erfolg.
Der päpstliche Legat Heinrich Institoris verfaßte neben seinen Predigten 1493 eine wissenschaftliche Abhandlung mit dem Titel: "Bekämpfung des Irrtums, daß das allerheiligste Sakrament, sobald in ihm die Hostie in Bluts- oder Fleischesgestalt oder in ein Bild verändert erscheint, kein wahres Sakrament mehr sei". Diese ziemlich weitläufige Schrift des Dominkanerlegaten ist die erste theologische Verteidigung der Echtheit des Wunderbarlichen Gutes gegen die vielen Anfechtungen und Widersprüche in jener Zeit. Sie sollte jedoch zusammen mit den 36 Predigten zu Ehren des Wunderbarlichen Gutes erst 1496 in Nürnberg gedruckt und herausgegeben werden. Um aber die Entscheidung nicht so lange hinauszuzögern, holte Bischof Friedrich 1494 ein weiteres Urteil und Gutachten für oder gegen die Anbetung des Wunderbarlichen Gutes bei der Universität Erfurt ein. Die Erfurter Theologen schlugen eine Untersuchung des Wunderbarlichen Gutes vor, mit dem Zweck festzustellen, ob dort die sakramentale Brotsgestalt noch vorhanden oder aber schon verwest sei. Im ersteren Falle müsse man das Wunderbarliche Gut wie jedes andere Altarsakrament mit göttlicher Verehrung anbeten. "Im Falle der Verwesung aber, sofern man nichts mehr von der vorigen Brots- oder Fleischesgestalt entdecken könne, als etwa nur einen zarten Staub oder eine schwache Farbe, die sich vielleicht an das Glas oder anderwo angehängt habe, sei es außer Zweifel, daß mit Aufhebung der Gestalt auch die Gegenwart des wahren Leibes Chisti aufgehört habe, mithin auch die göttliche Anbetung aufhören müsse. In einem solchen Falle könnten derlei vermoderte Gestalten dem Volke noch als heilige Überbleibsel mit der Verkündigung der ehevor geschehenen Wunderwerke gezeiget werden".
So fand denn zum ersten Male 1494 eine genaue Untersuchung des Wunderbarlichen Gutes durch Bischof Friedrich von Augsburg unter Zuziehung seiner Geistlichen Räte statt. Die Untersuchungskommission fand das von Bischof Udalskalk angebrachte Siegel an dem verschlossenen Kristallgefäß unverletzt vor, was jeglichen nachträglichen Betrug ausschloß. Dann stellte der Bischof einwandfrei fest, daß auch jetzt, nach fast 300 Jahren, nicht zarter Staub, noch eine schwache, an dem Glas hängende Farbe, sondern eine sehr dicke, fleisch- und blutähnliche Gestalt vorhanden sei. Damit bestand auch kein Hindernis mehr, die früher übliche Anbetung des Wunderbarlichen Gutes wieder zu gestatten. Der Bischof ließ am 10. Mai 1495 durch seinen Generalvikar Heinrich von Lichtenau dieses Ergebnis der Untersuchung im hohen Dome öffentlich verkünden. Tags darauf erklärte der bischöfliche Generalpoenitentiar Magnus Pirgmann in Hl. Kreuz in mehreren Predigten die Beschlüsse der Ingolstädter und Erfurter Universitäten und belehrte das Volk über die Art der Verehrung des Wunderbarlichen Gutes, daß es nämlich mit göttlicher Verehrung wie jedes andere Altarsakrament anzubeten sei. Der päpstliche Legat Institoris sprach am Vorabend des Fronleichnamsfestes über jeden, der dagegen Widerspruch erheben sollte, die dem Papst zu reservierende Exkommunikation aus. Dagegen sollte, wer persönlich keinen Glauben an das Wunderbarliche Gut aufbringen konnte, nicht als "Ketzer" bezeichnet werden dürfen. Bischof Friedrich selbst drohte in einem eigenen Hirtenschreiben vom 15. Januar 1496 jedem, der sich der bischöflichen Verordnung, das Wunderbarliche Gut sei wie das gewöhnliche Altarsakrament mit göttlicher Anbetung zu verehren, entweder in Predigten oder auf anderem Wege widersetzen würde, mit der Rache Gottes und mit strener Ahndung auch bischöflicherseits. Im selben Jahre wurde, wie schon erwähnt, das Fest des Wunderbarlichen Gutes auf Bitten des Propstes Vitus Fackler vom Domkapitel auch für die Domkirche zur Feier angenommen.
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